AGB – Zeitarbeit

1. Die Compakt Dl GmbH stellt dem Kunden Mitarbeiter auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Verfügung. Für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gelten unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen unter Ausschluß entgegenstehender Bedingungen des Kunden. Im Zweifel ist die Aufnahme der Tätigkeit unserer Mitarbeiter beim Kunden als Anerkenntnis der Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusehen.

1.1 Die Compakt Dl GmbH ist Arbeitgeber unserer Mitarbeiter. Infolge des Abschlusses des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer der Compakt Dl GmbH und dem Kunden begründet. Alle wesentlichen Merkmale der Tätigkeit, wie Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit sind ausschließlich mit der Compakt Dl GmbH zu vereinbaren. Die Anleitung, Aufsicht und Kontrolle am Einsatzort obliegt allein dem Kunden. Die Compakt Dl GmbH nimmt Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse und Wünsche des Kunden, soweit dies rechtlich möglich ist. Die Compakt Dl GmbH ist berechtigt, aus organisatorischen, betrieblichen oder gesetzlichen Gründen Mitarbeiter abzuberufen und die Erledigung der Arbeiten anderen Mitarbeitern zu übertragen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die durch unsere Mitarbeiter vorgelegten Arbeitszeitnachweise, einmal wöchentlich zu prüfen und abzuzeichnen. Für den Fall, dass der Kunde die Prüfung und Gegenzeichnung unbegründet verweigert, gilt der von Arbeitnehmer der Compakt Dl GmbH vorgelegte Arbeitszeitnachweis, als vom Kunden bestätigt.

2.1 Können unsere Mitarbeiter Ihre Arbeitsleistung durch Still-, oder Standzeiten beim Kunden nicht erbringen, so hat der Kunde dennoch die Mindestarbeitszeit von 7 Stunden arbeitstäglich zu bezahlen, wenn ein Einsatz bei anderen Kunden nicht mehr möglich ist.

2.2 Die aufgrund der Arbeitsnachweise erstellten Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Zahlungen durch Wechsel oder Schecks sind ausgeschlossen.

2.3 Zuschläge für anfallende Mehrarbeit ebenso wie für Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit berechnet die Compakt Dl GmbH nach den einschlägigen Tarifbestimmungen des für die Compakt Dl GmbH geltenden Tarifvertrages.

2.4 Im Falle des Verzuges ist die Compakt Dl GmbH berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

2.5 Unsere Mitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt.

3. Unsere Mitarbeiter sind schriftlich zum Stillschweigen über alle Geschäftsangelegenheiten der Kunden verpflichtet.

4. Der Kunde ist verpflichtet, sich von der Eignung des ihm überlassenen Mitarbeiters für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen und evtl. Beanstandungen unverzüglich an die Compakt Dl GmbH zu richten.

4.1 Stellt der Kunde innerhalb der ersten vier Stunden fest, daß ein Mitarbeiter sich nicht für die vorgesehene Tätigkeit eignet und besteht er auf Austausch des Mitarbeiters, so werden diese vier Arbeitsstunden nicht berechnet.

4.2 Die Compakt Dl GmbH steht nur für die Auswahl des Mitarbeiters ein, nicht aber für dessen Arbeitsleistung. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
Über die Nichteignung unseres Mitarbeiters ist am Tage ihrer Feststellung Mitteilung zu geben. Aus verspäteten Beanstandungen ergeben sich für den Kunden keinerlei Ansprüche. Bei rechtzeitiger berechtigter Beanstandung hat der Kunde das Recht einen Austausch des Mitarbeiters durch einen anderen geeigneten Mitarbeiter zu verlangen.

4.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Auswahlverschulden nachgewiesen werden kann. In diesem Fall steht die Compakt Dl GmbH für entstehende Schäden bis in Höhe der Deckung durch unsere Haftpflichtversicherung ein.

4.4 Mit Rücksicht darauf, daß die Mitarbeiter der Compakt Dl GmbH die in den Betriebsräumen und Arbeitsstätten des Kunden unter dessen Aufsicht und Leistungskontrolle tätig werden, kann die Compakt Dl GmbH nicht für Schäden haften, die die Mitarbeiter an Gegenständen verursachen, an denen sie arbeiten, ebenso wenig für sonstige fahrlässige oder vorsätzliche Schadenszufügung.
Sofern Sachen oder Personen durch unsere Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit für den Kunden zu Schaden kommen, ist die Compakt Dl GmbH von einer Inanspruchnahme durch Dritte freigestellt.

5. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme mit den für seinen Betrieb und den jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften schriftlich zu belehren und für deren Einhaltung zu sorgen.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebenen zusätzlichen Sicherheitsausrüstungen und Schutzkleidungen zur Verfügung zu stellen und auf deren Verwendung zu achten, sowie Maßnahmen und Einrichtungen der Ersten Hilfe gemäß den BGV für unsere Mitarbeiter bereitzuhalten.

5.1 Unsere Mitarbeiter sind bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG versichert. Der Kunde ist verpflichtet, Arbeitsunfälle der Compakt Dl GmbH unverzüglich zu melden und eine Kopie der Unfallanzeige gem. § 193 SGB VII der für seinen Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden.

5.2 Falls unsere Mitarbeiter bei mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen oder Ausrüstungen oder ohne Schutzkleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit beim Kunden berechtigterweise ablehnen, schuldet der Kunde dennoch die vereinbarte Vergütung für die Arbeitszeit, an der unsere Mitarbeiter dem Kunden zur Verfügung standen.

6. Falls unser Mitarbeiter seine Tätigkeit beim Kunden nicht aufnimmt oder der Tätigkeit fernbleibt, hat der Kunde die Compakt Dl GmbH unverzüglich davon zu unterrichten.

7. Die Compakt Dl GmbH ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor,

a) wenn der Kunde die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag verweigert, insbesondere bei Verletzungen der Verpflichtungen zur Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen durch den Kunden;
b) wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem oder einem anderen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit der Compakt Dl GmbH in Verzug geraten und eine Nachfrist von einer Woche erfolglos verstrichen ist;
c) Eröffnung eines drohenden Insolvenzverfahrens;
d) durch Vollstreckungsmaßnahmen Dritter;

8. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Vertragsbedingungen im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden als dann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.

9. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Fürstenwalde/ Spree.