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Urlaubs- und Krankheitsvertretung

Sie haben eine eigene Reinigungskraft?    Wenn ja…

dann müssen Sie bei Ausfällen trotzdem nicht auf Sauberkeit und Hygiene verzichten.

Gerade dann:

  • wenn sich Ihr(e) Mitarbeiter (in)  krank meldet, für eine lange Zeit ins Krankenhaus geht oder eine Rehabilitationseinrichtung aufsuchen muss
  • wenn Ihr Mitarbeiter seinen wohlverdienten Jahresurlaub antritt.
  • wenn Grundreinigungen notwendig werden, die einen professionellen Maschineneinsatz erfordern.
  • wenn Fensterreinigungen (in der Regel 1x nach dem Winter) und (1 x vor dem Winter) anstehen.
  • Textile Bodenbeläge professionell gereinigt werden müssen.

auch dafür sind wir für Sie da…

Ihr Kundenberater:

Herr Donald Kluge

Innungsgeprüfter Objektleiter im Gebäudereiniger – Handwerk

0172-319 37 42

donald.kluge@compakt.de

Qualifikation

Interessante Jobs zum sofortigen Einstieg!

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