Sie haben eine eigene Reinigungskraft? Wenn ja…
dann müssen Sie bei Ausfällen trotzdem nicht auf Sauberkeit und Hygiene verzichten.
Gerade dann:
- wenn sich Ihr(e) Mitarbeiter (in) krank meldet, für eine lange Zeit ins Krankenhaus geht oder eine Rehabilitationseinrichtung aufsuchen muss
- wenn Ihr Mitarbeiter seinen wohlverdienten Jahresurlaub antritt.
- wenn Grundreinigungen notwendig werden, die einen professionellen Maschineneinsatz erfordern.
- wenn Fensterreinigungen (in der Regel 1x nach dem Winter) und (1 x vor dem Winter) anstehen.
- Textile Bodenbeläge professionell gereinigt werden müssen.
auch dafür sind wir für Sie da…